Existenzgründer

Gründungszuschuss:
Beim Gründungszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden arbeitslose Existenzgründer maximal 6 Monate lang. In dieser Zeit erhalten sie einen Betrag, der der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300,- € für gesetzliche Sozialversicherungen entspricht. Im Anschluss können die Existenzgründer dann bis zu 9 Monate lang 300,- € monatlich erhalten.
Aufgrund der Neuregelung des Gründungszuschusses im „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ handelt es sich um eine Ermessensleistung. Das heißt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Einstiegsgeld:
Das Einstiegsgeld ist ebenfalls ein Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Es dient der Unterstützung arbeitsloser Existenzgründer und wird für höchstens 24 Monate gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit.
Vorgründungsberatung:
Die IHK und die SAB fördern eine Beratung zu Gründungsfragen, wenn diese vor der Existenzgründung wahrgenommen wird. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75% der Beratungskosten.

Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann:
Dieses Förderprogramm des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen fördert Vorhaben, die der Chancengleichheit von Frau und Mann dienen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Umfang und von der Art der Maßnahme. Maximal werden 90 %, bzw. höchstens 5.000,- €, gefördert.
Mikrodarlehen:
Unter einem Mikrodarlehen versteht man ein zinsgünstiges Darlehen. Die SAB gewährt Existenzgründern/Existenzgründerinnen branchenabhängige Mikrodarlehen bis zu 20.000,- €.
Kredit für Existenzgründer:
Beim Kredit für Existenzgründer handelt es sich um ein Darlehen der KfW für Existenzgründer/Existenzgründerinnen mit einer Höhe von bis zu 100.000,- €, wovon 20.000,- € allein für Betriebsmittel gewährt werden.








