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		<title>Blaue Karte erleichtert Zuwanderung von Akademikern</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 14:01:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat Ende 2011 den Entwurf eines neuen Gesetzes beschlossen, das die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union umsetzen soll. Im Rahmen des Gesetzes wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: die Blaue Karte EU. Mit ihrer Hilfe soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden. Die Blaue Karte EU können Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie über einen Hochschulabschluss verfügen und ein Bruttojahresgehalt von mindestens... <a href="http://www.saxconcept21.de/blaue-karte-erleichtert-zuwanderung-von-akademikern/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat Ende 2011 den Entwurf eines neuen Gesetzes beschlossen, das die <strong>Hochqualifizierten-Richtlinie</strong> der Europäischen Union umsetzen soll. Im Rahmen des Gesetzes wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: die <strong>Blaue Karte EU</strong>. Mit ihrer Hilfe soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden.</p>
<p>Die Blaue Karte EU können Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie über einen <strong>Hochschulabschluss</strong> verfügen und ein <strong>Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro</strong> nachweisen können. In Mangelberufen (z.B. Ingenieure, Ärzte, Informatiker) soll die Grenze bei 33.000 Euro liegen.</p>
<p>Der Entwurf sieht auch vor, dass es <strong>keine Vorrangprüfung</strong> mehr geben soll. In Zukunft soll es also nicht mehr verpflichtend sein, zu prüfen, ob inländische Arbeitskräfte an dem Arbeitsplatz interessiert sind. Die freien Arbeitsplätze sollen sofort an qualifizierte Ausländer vergeben werden können.</p>
<p>Durch das Gesetz soll auch die Möglichkeit einer <strong>Berufsaufnahme ausländischer Studierender</strong> nach dem Studienabschluss erleichtert werden.</p>
<p>Dem Entwurf müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.</p>
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		<title>Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vermietung</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:06:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird die Geschäftsaustattung sowie der vollständige Warenbestand eines Unternehmens an einen anderen Unternehmer bzw. ein anderes Unternehmen verkauft (sog. "Geschäftsveräußerung im Ganzen"), wird keine Umsatzsteuer fällig (§ 1 Abs. 1a UStG). Werden Geschäftsausstattung und Warenbestand veräußert, die Geschäftsräume jedoch lediglich vermietet musste bisher ein Mietvertrag über einen längeren Zeitraum geschlossen werden und glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Unternehmen... <a href="http://www.saxconcept21.de/geschaftsverauserung-im-ganzen-bei-vermietung/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird die Geschäftsaustattung sowie der vollständige Warenbestand eines Unternehmens an einen anderen Unternehmer bzw. ein anderes Unternehmen verkauft (sog. <strong>&#8220;Geschäftsveräußerung im Ganzen&#8221;</strong>), wird keine Umsatzsteuer fällig (§ 1 Abs. 1a UStG).</p>
<p>Werden <strong>Geschäftsausstattung</strong> und <strong>Warenbestand veräußert</strong>, die <strong>Geschäftsräume</strong> jedoch lediglich <strong>vermietet</strong> musste bisher ein <strong>Mietvertrag über einen längeren Zeitraum</strong> geschlossen  werden und glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Unternehmen  fortgeführt wird. Nur so erkannten die Finanzämter dies als „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ an.</p>
<p>Der <strong>Europäische Gerichtshof (EuGH)</strong> hat jetzt entschieden, dass eine „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ auch dann vorliegt, wenn der <strong>Mietvertrag</strong> lediglich auf <strong>unbestimmte Zeit</strong> geschlossen wird und mit einer <strong>kurzen Kündigungsfrist</strong> versehen ist.</p>
<p>Die Betreiberin eines Sportartikelgeschäfts hatte ihre Geschäftsausstattung sowie den Warenbestand veräußert. Die Geschäftsräume wurden auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vermietet. Die entsprechende Rechnung enthielt keine Umsatzsteuer. Das Finanzamt wollte diese Veräußerung nicht als „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ anerkennen und verweigerte die Steuerbefreiung.</p>
<p>Der EuGH entschied nun zu ihren Gunsten <strong>(Az.: C 444/10)</strong>.</p>
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		<title>Immer mehr Existenzgründungen von Migranten</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 13:00:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr als ein Drittel aller Gewerbe in Deutschland werden von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in seiner jüngst veröffentlichten Studie „Unternehmensgründungen von Migranten und Migrantinnen“. 2005 hatten ca. 100.000 Bürger mit Migrationshintergrund einen Gewerbebetrieb in Deutschland gegründet. 2009 lag diese Zahl bereits bei 130.000. Dieser starke Wachstum liegt vor allem in Gründern aus den neuen... <a href="http://www.saxconcept21.de/immer-mehr-existenzgrundungen-von-migranten/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als <strong>ein Drittel aller Gewerbe in Deutschland</strong> werden von <strong>Menschen mit Migrationshintergrund</strong> gegründet. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in seiner jüngst veröffentlichten Studie „Unternehmensgründungen von Migranten und Migrantinnen“.</p>
<p>2005 hatten ca. 100.000 Bürger mit Migrationshintergrund einen Gewerbebetrieb in Deutschland gegründet. 2009 lag diese Zahl bereits bei 130.000. Dieser starke Wachstum liegt vor allem in Gründern aus den <strong>neuen EU-Mitgliedsländern</strong>, insbesondere Polen, begründet.</p>
<p>Mit dem starken Anstieg hat sich auch der <strong>Schwerpunkt der Existenzgründungen</strong> verlagert. Während Gründungen in Handel und Gastronomie zurückgingen, nahmen Gründungen im <strong>Dienstleistungssektor</strong> stark zu. Die vollständige Studie finden Sie auf der <a title="BMWi - Studie Unternehmensgründungen von Migranten und Migrantinnen" href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/migrantinnen-gruender,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf">Seite des BMWi</a>.</p>
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		<title>Europäischer Risikokapitalfonds geplant</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 11:40:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Zugang zu Finanzierungsmitteln soll Existenzgründern und KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) erleichtert werden. Um dies zu erreichen, plant die EU-Kommission den „Europäischen Risikokapitalfonds“ - ein europaweit einheitliches Regelwerk. Er soll Risikokapitalgebern die Kapitalbeschaffung zugunsten von Existenzgründern und KMU erleichtern. Bisher spielt Risikokapital eine geringe Rolle bei der Anfangsfinanzierung neu gegründeter Unternehmen, weshalb junge KMU oft auf... <a href="http://www.saxconcept21.de/europaischer-risikokapitalfonds-geplant/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Zugang</strong> zu <strong>Finanzierungsmitteln</strong> soll <strong>Existenzgründern und KMU</strong> (kleine und mittelständische Unternehmen) <strong>erleichtert</strong> werden. Um dies zu erreichen, plant die EU-Kommission den „Europäischen Risikokapitalfonds“ &#8211; ein europaweit einheitliches Regelwerk. Er soll Risikokapitalgebern die <strong>Kapitalbeschaffung </strong>zugunsten von Existenzgründern und KMU <strong>erleichtern</strong>.</p>
<p>Bisher spielt Risikokapital eine geringe Rolle bei der Anfangsfinanzierung neu gegründeter Unternehmen, weshalb junge KMU oft auf Bankdarlehen zurückgreifen müssen. Laut EU-Kommission sei es für KMU allerdings immer schwerer, diese Darlehen zu erhalten. Zudem seien Bankdarlehen meist zu kurzfristig. Daher sei es sinnvoller, die <strong>Anfangsfinanzierung mit langfristigen Risikokapitalgebern</strong> durchzuführen. Die bisherigen Risikokapitalfonds sind allerdings zu klein, um eine zufriedenstellende Wirkung erzielen zu können.</p>
<p>Der neue „Europäische Risikokapitalfonds“ soll hier Abhilfe schaffen. Durch das einheitliche Regelwerk sollen nicht nur Existenzgründer bzw. KMU sondern auch die Kapitalanleger selbst profitieren.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auf der <a title="EU-Kommission" href="Der Zugang zu Finanzierungsmitteln soll Existenzgründern und KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) erleichtert werden. Um dies zu erreichen, plant die EU-Kommission den „Europäischen Risikokapitalfonds“ - ein europaweit einheitliches Regelwerk. Er soll Risikokapitalgebern die Kapitalbeschaffung zugunsten von Existenzgründern und KMU erleichtern Bisher spielt Risikokapital eine geringe Rolle bei der Anfangsfinanzierung neu gegründeter Unternehmen, weshalb junge KMU oft auf Bankdarlehen zurückgreifen müssen. Laut EU-Kommission sei es für KMU allerdings immer schwerer, diese Darlehen zu erhalten. Zudem seien Bankdarlehen meist zu kurzfristig. Daher sei es sinnvoller, die Anfangsfinanzierung mit langfristigen Risikokapitalgebern durchzuführen. Die bisherigen Risikokapitalfonds sind allerdings zu klein, um eine zufriedenstellende Wirkung erzielen zu können. Der neue „Europäische Risikokapitalfonds“ soll Abhilfe schaffen. Durch das einheitliche Regelwerk sollen nicht nur Existenzgründer bzw. KMU sondern auch die Kapitalanleger selbst profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.">Seite der EU-Kommission</a>.</p>
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		<title>Rechtsanwalts-GmbH nur für Rechtsanwälte</title>
		<link>http://www.saxconcept21.de/rechtsanwalts-gmbh-nur-fur-rechtsanwalte/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 08:36:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mehrheit einer Rechtsanwalts-GmbH muss aus Rechtsanwälten bestehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az.: AnwZ (Brfg) 1/10), der mit seinem Urteil die Mehrheitspflicht als verfassungsgemäß einstufte. Im Streitfall hatten zwei Patentanwälten und zusammen mit einem Rechtsanwalt eine Rechtsanwalts-GmbH gegründet. Die drei Anwälte übernahmen gleichgroße Geschäftsanteile und waren jeweils zur Einzelvertretung berechtigt. Dem Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde nicht... <a href="http://www.saxconcept21.de/rechtsanwalts-gmbh-nur-fur-rechtsanwalte/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit einer <strong>Rechtsanwalts-GmbH</strong> muss aus <strong>Rechtsanwälten</strong> bestehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az.: AnwZ (Brfg) 1/10), der mit seinem Urteil die <strong>Mehrheitspflicht als verfassungsgemäß einstufte</strong>.</p>
<p>Im Streitfall hatten zwei Patentanwälten und zusammen mit einem Rechtsanwalt eine Rechtsanwalts-GmbH gegründet. Die drei Anwälte übernahmen gleichgroße Geschäftsanteile und waren jeweils zur Einzelvertretung berechtigt. Dem Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde nicht stattgegeben, da die Zulassungserfordernisse nicht vorlagen.</p>
<p><strong>Grundsätzlich </strong>ist die Gründung einer <strong>Rechtsanwaltsgesellschaft von Patent- und Rechtsanwälten zwar möglich</strong>, jedoch nur, wenn die <strong>Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte</strong> auf Seiten der <strong>Rechtsanwälte</strong> liegt. Dies ist in § 59e Abs. 2 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegt. Weil Patentanwälte nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind und aufgrund ihrer Ausbildung nicht als Rechtsanwälte anzusehen sind, können sie auch nicht mit Rechtsanwälten gleichgestellt werden.</p>
<p>Im obigen Fall lag die Verantwortung der Entscheidungen mehrheitlich bei den Patentanwälten, was nicht zulässig ist.</p>
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		<title>Wichtige Gesetzesänderungen 2012</title>
		<link>http://www.saxconcept21.de/wichtige-gesetzesanderungen-2012/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 13:30:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[AusländerrechtDie Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien wird auch für 2012 und 2013 ausgesetzt. Die meisten rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmer benötigen damit weiterhin eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können. Gleichzeitig entfällt aber die Pflicht zur Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonkräfte aus den beiden Ländern. Ohne Einschränkungen besteht das Recht auf Einreise und... <a href="http://www.saxconcept21.de/wichtige-gesetzesanderungen-2012/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ausländerrecht</strong><br />Die <strong>Arbeitnehmer-Freizügigkeit</strong> für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien wird auch für 2012 und 2013 ausgesetzt. Die meisten rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmer benötigen damit weiterhin eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können. Gleichzeitig entfällt aber die Pflicht zur Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonkräfte aus den beiden Ländern. Ohne Einschränkungen besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland sowie das Recht, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Gesellschafts- und Gewerberecht</strong><br />Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> soll dafür gesorgt werden, dass nur mit sicheren Produkten gehandelt wird. Hersteller und Händler, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit empfindlichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen rechnen.</p>
<p>Das <strong>Niedersächsische Gaststättengesetz</strong> ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Damit wird die Erlaubnispflicht für Gaststätten in Niedersachsen durch eine Anmeldepflicht ersetzt. Das bedeutet, dass Gründer eines Gaststättenunternehmens dieses zwingend anmelden, nicht aber eine Erlaubnis einholen müssen.</p>
<p><strong>Mindestlöhne für Leiharbeiter</strong> gelten erstmalig ab 2012. Die Mindestlöhne in der Branche der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk wurden angehoben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Steuerrecht</strong><br />Gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen: Die <strong>Jahresumsatz-Grenze</strong> für die günstige <strong>Ist-Versteuerung</strong> wird nicht, wie ursprünglich geplant, auf 250.000 Euro gesenkt, sondern bleibt bei 500.000 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sozialversicherungsrecht</strong><br />Die Rechengrößen in der <strong>Sozialversicherung</strong> wurden zum Jahreswechsel angepassst. Der <strong>Rentenversicherungsbeitrag</strong> wurde von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttolohns gesenkt. Die Beiträge der <strong>freiwilligen Arbeitslosenversicherung</strong> werden 2012 auf 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost) pro Monat angehoben. Existenzgründer müssen allerdings im ersten Jahr nach der Gründung nur den halben Beitragssatz zahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fördermittelrecht</strong><br />Der <strong>Gründungszuschuss</strong> wird gekürzt. Der bisher gültige Rechtsanspruch besteht nicht mehr, ab 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Auch die Höhe des Gründungszuschusses wird verringert.</p>
<p>Die KfW-Programme &#8220;<strong>Gründerkredit &#8211; StartGeld</strong>&#8221; und &#8220;<strong>Gründerkredit &#8211; Universell</strong>&#8221; werden ab dem 01.01.2012 als ERP-Programme (ERP-Gründerkredit &#8211; StartGeld und ERP-Gründerkredit &#8211; Universell) weitergeführt.</p>
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		<title>In 2012 sinken die Rentenversicherungsbeiträge</title>
		<link>http://www.saxconcept21.de/in-2012-sinken-die-rentenversicherungsbeitrage/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 06:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Im kommenden Jahr 2012 soll der allgemeine Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken, der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 26,4 auf 26,0 Prozent. Dies wurde vom Bundeskabinett in der Beitragssatzverordnung 2012 beschlossen. Von der Beitragssenkung profitieren vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Doch auch Existenzgründer und Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, profitieren von dieser Beitragssenkung,... <a href="http://www.saxconcept21.de/in-2012-sinken-die-rentenversicherungsbeitrage/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr <strong>2012</strong> soll der <strong>allgemeine Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 Prozent</strong> sinken, der Beitrag zur <strong>knappschaftlichen Rentenversicherung von 26,4 auf 26,0 Prozent</strong>. Dies wurde vom Bundeskabinett in der Beitragssatzverordnung 2012 beschlossen.</p>
<p>Von der Beitragssenkung profitieren vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Doch auch Existenzgründer und Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, profitieren von dieser Beitragssenkung, da der Beitrag je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.</p>
<p>Durch die Senkung werden 2012 insgesamt 2,6 Milliarden Euro weniger an Beiträgen gezahlt. Aufgrund der momentan guten Einnahmesituation ist davon auszugehen, dass die <strong>Rentenversicherungsbeiträge</strong> auch in den kommenden Jahren <strong>weiter sinken</strong>. Für 2013 wird ein Satz von 19,3 Prozent prognostiziert und für 2014 ein Satz von 19,0 Prozent.</p>
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		<title>UG (haftungsbeschränkt): Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 10:23:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz: UG (haftungsbeschränkt) – in eine GmbH umfirmiert werden, muss das Mindeststammkapital einer GmbH (25.000 Euro) aufgebracht werden. Allerdings muss dieser Betrag nicht voll eingezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass bereits die Hälfte ausreiche (Az.: 31 WX 475/11). Der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) hatte die Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 Euro zur Eintragung in das... <a href="http://www.saxconcept21.de/ug-haftungsbeschrankt-keine-volleinzahlungspflicht-bei-kapitalerhohung/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz: <strong>UG (haftungsbeschränkt)</strong> – in eine <strong>GmbH</strong> umfirmiert werden, muss das <strong>Mindeststammkapital einer GmbH</strong> (25.000 Euro) aufgebracht werden. Allerdings muss dieser Betrag nicht voll eingezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass bereits<strong> die Hälfte ausreiche</strong> (Az.: 31 WX 475/11).</p>
<p>Der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) hatte die Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 Euro zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Das bisherige Stammkapital betrug 700 Euro. Bei der Anmeldung versicherte er, die Hälfte des fehlenden Restkapitals (12.150 Euro) erbracht zu haben und diesen Betrag der UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellt zu haben. Das Registergericht allerdings bestand auf die gesamte Einzahlung in Höhe von 25.000 Euro und berief sich dabei auf die Volleinzahlungsverpflichtung aus § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG.</p>
<p>Das OLG München entschied zugunsten des Geschäftsführers. Denn eine <strong>UG (haftungsbeschränkt)</strong> dürfe gegenüber einer Neugründung einer normalen GmbH, bei der Sacheinlagen geleistet werden dürfen, <strong>nicht benachteiligt</strong> werden. Daher könne auch die Volleinzahlungspflicht gem. § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG nicht für diejenige Kapitalerhöhung gelten, mit der das Mindeststammkapital der GmbH erreicht wird.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internet: Achtung bei Copy and Paste!</title>
		<link>http://www.saxconcept21.de/internet-achtung-bei-copy-and-paste/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 08:19:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Werden Texte fremder Autoren ohne deren Zustimmung genutzt, muss mit Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. Dies entschied das Landgericht Potsdam (Az.: 2 O 232/10). Eine Kinderbuchautorin war auf ein von ihr verfasstes Gedicht gestoßen, das ohne ihre Zustimmung in einer Gemeindezeitschrift sowie im Internet veröffentlicht worden war. Ihre Abmahnungen blieben erfolglos, da der Herausgeber der Gemeindezeitschrift nur einen Teil der geforderten Lizenz- und Anwaltsgebühren... <a href="http://www.saxconcept21.de/internet-achtung-bei-copy-and-paste/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werden <strong>Texte</strong> fremder Autoren <strong>ohne</strong> deren <strong>Zustimmung</strong> genutzt, muss mit <strong>Abmahnungen</strong> und <strong>Schadenersatzansprüchen</strong> gerechnet werden. Dies entschied das Landgericht Potsdam (Az.: 2 O 232/10).</p>
<p>Eine Kinderbuchautorin war auf ein von ihr verfasstes Gedicht gestoßen, das ohne ihre Zustimmung in einer Gemeindezeitschrift sowie im Internet veröffentlicht worden war. Ihre Abmahnungen blieben erfolglos, da der Herausgeber der Gemeindezeitschrift nur einen Teil der geforderten Lizenz- und Anwaltsgebühren bezahlte. Daraufhin klagte die Autorin und erhielt Recht.</p>
<p>Das Gericht sah es als erwiesen an, dass hier eine <strong>Urheberrechtsverletzung</strong> vorlag. Daher musste der Herausgeber der Gemeindezeitschrift Schadenersatzzahlungen, Zahlungen mehrerer Vertragsstrafen sowie die entstandenen Anwaltsgebühren leisten. Die Höhe des Schadenersatzes wurde anhand der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes errechnet.</p>
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		<item>
		<title>Gründungszuschuss wird auch im EU-Ausland gezahlt</title>
		<link>http://www.saxconcept21.de/grundungszuschuss-wird-auch-im-eu-ausland-gezahlt/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 13:15:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nehmen Existenzgründer eine selbstständige Tätigkeit im europäischen Ausland auf, haben sie trotzdem Anspruch auf Zahlung des Gründungszuschusses. Dies hat das das Landessozialgericht Hessen entschieden (Az.: L 7 AL 104/109). Im Jahr 2005 wollte ein arbeitsloser Dipl.-Betriebswirt aus Deutschland eine Pizzeria in Österreich übernehmen. Dafür beantragte er das damals gültige Überbrückungsgeld (seit 2006: Gründungszuschuss), was durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit... <a href="http://www.saxconcept21.de/grundungszuschuss-wird-auch-im-eu-ausland-gezahlt/">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nehmen <strong>Existenzgründer</strong> eine <strong>selbstständige Tätigkeit</strong> im <strong>europäischen Ausland</strong> auf, haben sie trotzdem <strong>Anspruch auf Zahlung des Gründungszuschusses</strong>. Dies hat das das Landessozialgericht Hessen entschieden (Az.: L 7 AL 104/109).</p>
<p>Im Jahr 2005 wollte ein arbeitsloser Dipl.-Betriebswirt aus Deutschland eine Pizzeria in Österreich übernehmen. Dafür beantragte er das damals gültige Überbrückungsgeld (seit 2006: Gründungszuschuss), was durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wurde mit der Begründung, dass nur Tätigkeiten in Deutschland gefördert werden könnten.</p>
<p>Der Betriebswirt klagte daraufhin, da er seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben werde und daher seine Einnahmen auch hier versteuern werde.</p>
<p>Dies sah das Landessozialgericht Hessen auch so. Denn das Überbrückungsgeld, bzw. heute der <strong>Gründungszuschuss</strong>, dienen dazu, die Arbeitslosigkeit zu beenden, was auch durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland geschehen könne. Zudem sei ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass eine Gründung auch in der Europäischen Union sowie dem Europäischem Wirtschaftsraum gefördert werden könne. Dabei ist der <strong>Wohnsitz</strong> des Arbeitslosen gar <strong>nicht wichtig</strong>.</p>
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