Wichtige Gesetzesänderungen 2012
11. Januar 2012Ausländerrecht
Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien wird auch für 2012 und 2013 ausgesetzt. Die meisten rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmer benötigen damit weiterhin eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können. Gleichzeitig entfällt aber die Pflicht zur Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonkräfte aus den beiden Ländern. Ohne Einschränkungen besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland sowie das Recht, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Gesellschafts- und Gewerberecht
Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass nur mit sicheren Produkten gehandelt wird. Hersteller und Händler, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit empfindlichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen rechnen.
Das Niedersächsische Gaststättengesetz ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Damit wird die Erlaubnispflicht für Gaststätten in Niedersachsen durch eine Anmeldepflicht ersetzt. Das bedeutet, dass Gründer eines Gaststättenunternehmens dieses zwingend anmelden, nicht aber eine Erlaubnis einholen müssen.
Mindestlöhne für Leiharbeiter gelten erstmalig ab 2012. Die Mindestlöhne in der Branche der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk wurden angehoben.
Steuerrecht
Gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen: Die Jahresumsatz-Grenze für die günstige Ist-Versteuerung wird nicht, wie ursprünglich geplant, auf 250.000 Euro gesenkt, sondern bleibt bei 500.000 Euro.
Sozialversicherungsrecht
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung wurden zum Jahreswechsel angepassst. Der Rentenversicherungsbeitrag wurde von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttolohns gesenkt. Die Beiträge der freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden 2012 auf 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost) pro Monat angehoben. Existenzgründer müssen allerdings im ersten Jahr nach der Gründung nur den halben Beitragssatz zahlen.
Fördermittelrecht
Der Gründungszuschuss wird gekürzt. Der bisher gültige Rechtsanspruch besteht nicht mehr, ab 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Auch die Höhe des Gründungszuschusses wird verringert.
Die KfW-Programme “Gründerkredit – StartGeld” und “Gründerkredit – Universell” werden ab dem 01.01.2012 als ERP-Programme (ERP-Gründerkredit – StartGeld und ERP-Gründerkredit – Universell) weitergeführt.





