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AGB – Veranstaltungen
Seminar-Anmeldungen/ Buchungen
Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen/ Buchungen stets schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail an:
SAX Concept 21 GmbH
Maxstraße 6
01067 Dresden
Unter 0351 82120010 stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.
Fax: 0322 24377155
E-Mail: info@saxconcept21.de
Für Ihre Anmeldung bzw. Buchung benötigen wir folgende Angaben:
- Veranstaltungstitel
- Name und Position/ Funktion der Teilnehmenden
Die Veranstaltungsgebühren werden mit der Anmeldung/ Buchung fällig. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus derselben Institution (zum gleichen Seminar und Termin) unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot (dies gilt nicht für Sonderangebote, Inhouse-Seminare, Pilot- und Testseminare). Sondernachlässe sind auf Anfrage möglich. Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Abmeldungen bzw. Stornierungen müssen stets schriftlich (per Brief oder Fax) erfolgen:
Wird eine Anmeldung/Buchung später als 16 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 60 % der Veranstaltungsgebühr.
Bei Absagen, die innerhalb der drei letzten Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig. Nimmt eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer die Leistung nicht oder nur zum Teil in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Selbstverständlich entsteht keine Bearbeitungsgebühr, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin stellen.
Für alle Lieferungen und Leistungen, Veranstaltungen und Maßnahmen gilt:
Wir führen alle Lieferungen und Leistungen, Veranstaltungen und Maßnahmen mit dem Ziel durch, den größtmöglichen Nutzen zu vermitteln. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Überlassene Schulungsunterlagen dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden.
Bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen bzw. höherer Gewalt behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Von uns werden die bereits entrichteten Gebühren unaufgefordert zurücküberwiesen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei Vorliegen sonstiger unvorhersehbarer Gründe, z. B. bei Erkrankung oder plötzlicher Verhinderung einer Trainerin/ eines Trainers behalten wir uns vor, andere gleichwertige Trainer oder Referenten einzusetzen, Orts- oder Terminänderungen vorzunehmen.
Durch die Anmeldung/Bestellung/Buchung werden diese Bedingungen vollständig anerkannt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es gilt ausdrücklich immer die Schriftform.
Gerichtsstand ist Dresden.
Stand: 04.01.2016
AGB – Beratung / Coaching
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist:
- Strategieberatung
- Organisations- und Entwicklungsberatung
- Qualitätskontrollberatung
- Risikomanagementberatung
- Technische Beratung
- Coaching
- Sicherheitsberatung
- Marketingberatung
- Personalberatung
- Logistische Beratung
- Corporate Finance Beratung
- Turn-Around-Beratung
- Unternehmenskäufe/ -verkäufe/ -nachfolgen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Die Berater führen alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Die Berater sind verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.
Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgehabten Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie die für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Berater sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
Die Berater haben gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheiden sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen sie einsetzen oder austauschen.
§ 3 Leistungsänderungen
Die Berater sind verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihnen dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Berater oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Aufschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führen die Berater in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, können die Berater eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz
Die Berater sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Die Berater übernehmen es, alle von ihnen zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die Berater sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Berater gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Das Entgelt für die Dienste des Beraters wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar kann schriftlich vereinbart werden. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Berater neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt. Übersteigt bei längerfristigen Verträgen eine etwaige Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Berater auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Berater nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen der Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte, mündlichen Erklärungen sowie den Beratern vorgelegten Unterlagen schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so sind die Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes haben die Berater Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 9 Mängelbeseitigung
Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, werden die Berater etwaige von ihnen zu vertretene Mängel beseitigen, soweit ihnen das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist.
Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Leistungserbringung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 10.
§ 10 Haftung
Die Berater haften dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. von seinen Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung der Berater für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; wenn dies gesetzlich nicht möglich ist, auf den Höchstbetrag von 25.000 € je einzelnem Schadensfall. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos sind die Berater verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen können.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Berater verjähren in zwölf Monaten nach Auftragsabschluss.
§ 11 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen oder ehemaligen Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Auftragsausführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter/innen der Berater diesem unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 13 Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 7 Tagen zum 15. Tag eines Monats (Monatsmitte) oder zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist wahrgenommen werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen der Berater zahlt der Auftraggeber das anteilige vereinbarte Zeit- oder Festhonorar und die bis dahin angefallenen Auslagen gemäß § 6 an den Berater.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Die Pflicht der Berater zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Satz 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit den Beratern dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sind oder werden Vorschriften dieser Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Beraters, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde
Gerichtsstand ist Dresden.
Stand: 04.01.2016

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Matthias Kreher
Telefon 0351 82120010