Gemeinsames europäisches Kaufrecht

Europäisches Parlament stimmt einem gemeinsamen europäischen Kaufrecht zu

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament, am 26.02.2014, einem Vorschlag der EU-Kommission für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz sollen Online-Einkäufe sowohl für Käufer als auch Verkäufer leichter und rechtssicherer werden.

Hiervon profitieren nicht nur die Verbraucher sondern auch kleine und mittlere Unternehmen.

Bisher müssen sich Kunden von Onlineshops im europäischen Ausland nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzen richten, das ist aufgrund der sprachlichen Hürden oftmals schwierig. Auch Online-Verkäufe in anderen EU-Mitgliedsstaaten waren insbesondere für kleinere Unternehmen kompliziert und teuer, sodass viele auf grenzüberschreitende Geschäfte verzichteten.

Den Unternehmen entgehen dadurch jährlich 26 Mrd. Euro an Umsatz.

Mit dem jetzt vom Europäischen Parlament beschlossenen Gesetz soll alles anders werden. Käufern und Verkäufern wird per Mausklick die Möglichkeit eingeräumt, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen EU-weit geltenden Kaufvertrag zu entscheiden. Dazu gehören u. a. eine Informationspflicht vor Vertragsabschluss, ein Widerrufsrecht und Regeln zur Aufhebung des Vertrags bei arglistiger Täuschung.

Die Vorteile:

  • Verkäufer, können ihre Ware einfacher und übersichtlicher grenzüberschreitend anbieten und erreichen mehr potentielle Kunden.
  • Käufer haben durch die Neuregelung mehr Auswahl und können beim Einkauf evtl. viel Geld sparen.

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen den Regeln eines neuen europäischen Kaufrechts noch zustimmen.

Quelle: Startothek | Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

 

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