Gruppe als Firmenbezeichnung irreführend

Bezeichnung Gruppe als Firmenbezeichnung bei Einzelunternehmen irreführend

Das Oberlandesgericht Jena hat in seinem aktuellen Beschluss (Az.: 6 W 375/12) entschieden, dass die Verwendung des Begriffs Gruppe in einer Firmenbezeichnung nicht eintragungsfähig ist, wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um eine Firmengruppe handelt.

Eine Firma aus dem Bereich Vermögensverwaltung wollte Ihre Firma mit der Bezeichnung “K-Gruppe UG (haftungsbeschränkt)” im Handelsregister eintragen lassen. Insgesamt bestand die Firma aus 4 Gesellschaftern und verwaltete Gesellschafts- und Geschäftsanteile von 16 Unternehmen. Das zuständige Registergericht verweigerte die Eintragung. Darauf hin beschwerte sich das betroffene Unternehmen und legte Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Die Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Jena, mit folgender Begründung, zurückgewiesen.

Der Durchschnittsverbraucher verbindet mit dem Begriff “Gruppe” einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Er erwartet – wie im vorliegenden Fall – kein Einzelunternehmen. Daher ist die Verwendung des Begriffs “Gruppe” im vorliegenden Fall irreführend und damit unzulässig, so die Richter vom Oberlandesgericht in ihrem Beschluss.

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