Insolvenzrecht soll reformiert werden

Reformierung für Insolvenzrecht geplant

Im März 2014 gab es eine Empfehlung der EU Kommission um von der Insolvenz bedrohten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer drohenden Schließung zu entgehen.

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte in einer Presseerklärung:

Zitat: “Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können,”

Mit der am 12.03.2014 angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:

  • die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,
  • Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,
  • finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,
  • die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,
  • die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.

In der Empfehlung der EU-Kommission werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen.Die Kommission will, anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten, den Stand nach 18 Monaten,  prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.

Quelle: EU-Kommission

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