Vorsicht beim Kopieren von fremden AGB

Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) z.B. von anderen Webseiten ohne Erlaubnis des Verfassers in seine eigene Webseite einfügt, kann damit gegen das Urheberrecht verstoßen.

Standardisierte Texte sind i.d.R. nicht urheberrechtlich geschützt. Diesen Texten fehlt meist die “notwendige Schöpfungshöhe” wie es im Urhebergesetz beschrieben ist.

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köln ging aber hervor, dass es sich bei den übernommenen AGB des Klägers, eine individuell gestaltete Formulierung war und es sich hierbei um ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk handelte.

Die Beklagte Firma wurde zu einer Schadenersatzzahlungen verurteilt. Die Richter Oberlandesgerichts Köln kamen in einem ähnlich gelagerten Fall zum gleichen Ergebnis

Quelle: Urteil Amtsgericht Köln (Az.: 137 C 568/12) | Bild: Tony Hegewald/pixelio.de

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